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Ihr seid ehrenamtlich für uns tätig und spart bei euren Fahrten dank eurer BahnCard? Dann habt ihr die Möglichkeit, die Kosten eurer BahnCard teilweise oder gar ganz erstatten zu lassen.

Schon seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit für ehrenamtlich tätige Personen, ihre BahnCard über die Albvereinsjugend erstatten zu lassen. Bisher war die Regelung dabei so, dass bei abgerechneten Fahrten, die über die Albvereinsjugend abgerechnet wurden, mindestens der Betrag, den die BahnCard gekostet hat, gespart werden musste. Diese Regelung wurde nun aufgeweicht. Wie sie jetzt genau funktioniert und einige Beispiele dazu findet ihr in diesem Artikel.

Der einfachste Fall ist, wenn ihr wie oben beschrieben, nachweisen könnt, dass ihr bei Fahrten für die Albvereinsjugend mindestens den Betrag gespart habt, den ihr für eure BahnCard gezahlt habt. Am besten hebt ihr dafür eure Fahrkarten auf und schreibt euch auf, was die Fahrt ohne BahnCard gekostet hätte. Das könnt ihr zum Beispiel über die Homepage der Deutschen Bahn herausfinden. Sobald der Betrag, den die BahnCard gekostet hat, erreicht ist, schickt ihr an die Jugendgeschäftsstelle eure Übersicht der Fahrten, die Rechnung eurer BahnCard und eure Bankverbindung. Dann bekommt ihr das Geld zeitnah überwiesen.

Beispiel: Die BahnCard 50 kostet bis zum 27. Lebensjahr 66,90 Euro. Wenn ihr zum Beispiel während der Gültigkeit eurer BahnCard für insgesamt 75 Euro Bahn gefahren seid und dabei immer auch die 50% gespart habt (also letztendlich 75 Euro gespart habt), bekommt ihr die 66,90 Euro komplett erstattet.

Erstattet bekommt ihr auch einen Teil eurer BahnCard. Wenn die BahnCard abläuft und ihr nicht den gesamten Betrag, den eure BahnCard gekostet hat, eingespart habt, bekommt ihr trotzdem den Teil, den ihr nachweislich eingespart habt, erstattet. Wenn ihr also wie im obigen Beispiel eure BahnCard 50 für 66,90 Euro gekauft habt, und bei deren Ablauf aber nur 50 Euro durch sie eingespart habt, bekommt ihr auch diese 50 Euro erstattet.

Somit stellen wir eine gewisse Fairness her, weil so niemandem ein finanzieller Nachteil dadurch entsteht, dass er oder sie eine BahnCard hat und somit weniger Fahrtkosten abrechnen kann.

Beachtet dabei bitte noch folgendes:

  • Äußerst wichtig ist, dass ihr die Rechnung für eure BahnCard mitschickt. Wie immer können wir auch hier nur Beträge erstatten, über die ihr einen Nachweis habt.
  • Wir können die BahnCard leider nicht im Voraus erstatten. Die Kosten können wir euch also erst erstatten, wenn ihr die gesamten Kosten der BahnCard eingespart habt oder die BahnCard abgelaufen ist.
  • Auch mit der BahnCard 50 bekommt man z.B. bei Sparpreisen nur 25% des Preises erstattet. Bitte berücksichtigt das entsprechend bei eurer Aufstellung.

Wenn ihr Fragen zur BahnCard Aktion habt, dann wendet euch gerne an den Jugendbeirat (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder die Jugendgeschäftsstelle (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

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